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Krankschreibung: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Krankschreibung: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Muss man bei einer Krankmeldung das Bett hüten, oder ist ein Spaziergang erlaubt? Worauf muss man achten? Viele Arbeitnehmer sind in diesen Punkten verunsichert. Die Newsletter-Redaktion sprach mit dem Rechtsanwalt Roland Rohmann darüber, was bei Arbeitsunfähigkeit erlaubt ist, und wann man Ärger mit dem Chef riskiert.

Herr Rohmann, muss ein Arbeitnehmer, wenn er krankgeschrieben ist, tatsächlich die ganze Zeit zu Hause bleiben?

Das kommt ganz auf die Erkrankung an. Wenn er hohes Fieber hat, ist es sicherlich sinnvoll, dass er das Bett hütet. Ist er hingegen wegen eines Burn-Outs krankgeschrieben, ist Sport oder ein Kinobesuch erlaubt. Als Faustregel gilt: Man darf nichts tun, was die schnellstmögliche Genesung gefährdet.

Manchmal ist das aber selbst schwierig einzuschätzen, was gut oder schlecht für den Heilungsprozess ist…

Das stimmt. Deshalb würde ich Betroffenen immer ans Herz legen, sich an den ärztlichen Rat zu halten. Wird strenge Bettruhe verordnet, sollte man diese auch befolgen. Sagt der Arzt, das Spazierengehen bei Rückenschmerzen in Ordnung oder sogar hilfreich ist, kann man natürlich das Haus verlassen.

Und wen kann man konkret um Rat fragen, wenn man unsicher ist?

Ich würde entweder direkt bei der Krankenkasse anrufen und den Fall schildern, oder bei der Unabhängigen Patientenberatung nachfragen.

Was kann denn passieren, wenn der Arbeitnehmer doch etwas tut, was seine Genesung verhindert oder verzögert?

Wenn er erwischt wird, riskiert er im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. In diesem Fall sollte man schnellstmöglich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung der Kündigung oder eine Abfindung stehen dabei übrigens gut.