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Krankschreibung: Ein Tag zu spät, kein Geld

Elke Neumaier (Name von der Redaktion geändert) leidet an Depressionen. Um die Folgebescheinigung für die Krankenkasse abzuholen, ist sie einen Tag zu spät zum Arzt gegangen. An diesem Versehen hängt nicht nur viel Geld, sondern auch ihre Gesundheit. Jetzt klagt der SoVD für sie…

Im Juni 2013 brach Elke Neumaier zusammen. Der Druck im Job war einfach zu groß: das Mobbing der Kollegen und der Anspruch an sich selbst, die Dinge immer 110-prozentig richtig zu machen. In den folgenden Monaten kämpfte die Frau, die aus einem kleinen Ort nahe Verden kommt, in Klinik und Therapie gegen schwere Depressionen. Im April 2014, sagt ihr Mann Ingo, „wuchs das zarte Pflänzchen wieder heran“. Seine Frau war auf dem Weg der Besserung. Doch dann kam der nächste Schlag. Weil sie ihren Arzttermin falsch in den Kalender eingetragen hatte, ist sie einen Tag später in die Praxis gekommen. Einen Tag zu spät für die AOK Niedersachsen. Sie strich der 56-Jährigen das Krankengeld komplett, rund 750 Euro netto im Monat. Erst nach 14 Tagen wurde ihr mitgeteilt, dass seit dem besagten Tag kein Versicherungsschutz mehr bestünde. 

Elke Neumaier wusste nicht weiter und wandte sich an das SoVD-Beratungszentrum in Verden. Sozialberaterin Tina Borrmann half der Familie dabei, den Widerspruch zu formulieren, bat um die Unterstützung des Arztes. Doch es half nichts. Die AOK lehnt den Widerspruch ab. Ein Unding für Tina Borrmann: „Andere Krankenkassen schauen über einen Tag hinweg.“ Nun klagt der SoVD für Elke Neumaier vor dem Sozialgericht Stade. Die Krankenkasse müsse eigentlich wissen, was an dieser Entscheidung hängt. Nicht nur, dass Elke Neumaier bis zum Gerichtsurteil kein Krankengeld mehr bekommt, sondern auch dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und zurzeit keine Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt werden. „Frau Neumaier hat Glück, dass sie jetzt über ihren Mann familienversichert ist und wieder zum Arzt gehen kann“, so die Sozialberaterin. Alleinstehende treffe es noch härter. 

Es geht Ehemann Ingo Neumaier nicht nur darum, womöglich bis zur Gerichtsentscheidung kein Krankengeld zu bekommen. Hinzu kommt, dass es seiner Frau jetzt gesundheitlich wieder schlechter geht. So schlecht, dass sie demnächst die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen will. „So geht man nicht mit psychisch Kranken um“, sagt Ingo Neumaier. Gerade das erste Jahr nach der Ersterkrankung ist bei Depressiven das wichtigste. Bleibt das ohne Rückschläge, ist die Chance für Betroffene groß, sich wieder in ein normales Leben zurückkämpfen zu können. Doch durch das Versehen ist Elke Neumaier nun vollkommen verunsichert, sagt ihr Mann. „Sie macht sich große Vorwürfe. Das geht ihr die ganze Zeit durch den Kopf.“

Die Vergesslichkeit kommt auch von den starken Medikamenten, die Elke Neumaier nimmt. Dass sie etwas durcheinander war, wusste die AOK. Denn noch im März schickte Elke Neumaier der AOK einen leeren Umschlag. Die Folgebescheinigung hatte sie vergessen einzustecken. Damals machte die Krankenkasse sie noch darauf aufmerksam und ließ sich die Bescheinigung nachreichen. 

Ihr Mann hilft Elke Neumaier im Alltag, wo er kann. Allerdings geht er arbeiten und kann nicht den ganzen Tag auf seine Frau aufpassen. Das will er aber auch nicht. „Sie können einen Menschen doch nicht gleich entmündigen, nur weil er gerade eine Krise durchmacht.“ Er will seiner Frau lieber das Selbstvertrauen geben, die Sachen selbst zu erledigen. Die AOK sieht das offenbar anders. Als Ingo Neumaier bei der AOK anruft, und fragt, wie sie das Versehen hätten verhindern können, habe ein Sachbearbeiter geantwortet: „Dann hätte ihrer Frau eben ein Betreuer an die Seite gestellt werden müssen.“ Große Hoffnung, dass das Sozialgericht Neumaiers Recht gibt, hat die Familie nicht. Sie möchte nur andere Erkrankte warnen. „Die AOK ist bei den gesetzlichen Regelungen knallhart. Eine Fürsorgepflicht besteht für die AOK offenbar nicht. Die interessieren sich nicht für den Menschen, auch wenn sie sich ‚die Gesundheitskasse‘ nennen.“